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AGB's der Landesgartenschau Aschersleben 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH
Geschäftsstelle: Heinrichstraße 4 | 06449 Aschersleben
Postanschrift: Markt 1 | 06449 Aschersleben
Fon +49 3473. 22 66 70
Fax +49 3473. 22 66 711
E-Mail: info(at)landesgartenschau-aschersleben.de
Internet: www.landesgartenschau-aschersleben.de


Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir begrüßen Sie recht herzlich auf dem Gelände der Landesgartenschau Aschersleben und freuen uns über Ihren Besuch. Das Gartenschaugelände wurde mit viel Sorgfalt gestaltet. Bitte helfen Sie mit, diese Flächen in einem sehr guten Zustand zu erhalten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen stets unser Landesgartenschau-Team zur Verfügung. Wir sind Ihnen gern behilflich, wenn Sie Fragen haben.
 
Verhalten auf dem Gelände:
Auf einer Landesgartenschau sollen sich alle Menschen erholen und einen schönen Tag erleben. Daher ist gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein pfleglicher Umgang mit den Anlagen unerlässlich. Die Rasenflächen dürfen gerne zum Verweilen genutzt werden. Pflanzflächen sollten Sie bitte nicht betreten, das Beschneiden von Pflanzen, das Abbrechen sowie das Entfernen von Samenständen sind nicht gestattet.
Die Parkanlagen sind sauber zu halten, insbesondere sind für den auf dem Gelände anfallenden Abfall die dafür vorgesehnen Papierkörbe zu nutzen.

Weisungsbefugnis:
Den Anweisungen von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal sowie von unseren ausgewiesenen MitarbeiterInnen ist Folge zu leisten.
 
Erste-Hilfe-Station:
Die Erste-Hilfe-Stationen befinden sich jeweils am Haupteingang Nord und Süd. Weiterhin helfen Ihnen in Notfällen gern unsere Mitarbeiter in Kassenhäuschen sowie in den Besucherinformationen.
 
Fahrzeuge:
Fahrzeuge jeglicher Art sind in den Gartenschaubereichen nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge sowie Rollstühle (auch Elektrofahrzeuge) für Menschen mit Handicap mit entsprechender Berechtigung.
 
Tiere:
Tiere dürfen leider nicht mit in das Gelände genommen werden. Ausgenommen hiervon sind eingetragene Blindenhunde.

Fahrräder:
Fahrradfahren und Inline-Skaten o. ä. ist im Gelände nicht erlaubt. Fahrräder können an den Haupteingängen in den dort installierten Fahrradständer abgestellt werden.

Gehbehinderte Personen:
Am Eingang Nord/Süd stehen leihweise Rollstühle bereit, die gegen Kaution in Höhe von € 20,00 entliehen werden können. Dieser Service ist kostenlos. Im Behindertenausweis eingetragene Begleitpersonen haben kostenlosen Zutritt. In besonderen Fällen kann geschultes Begleitpersonal auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
 
Haftung:
Die Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH haftet nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Alle weitergehenden Forderungen sind ausgeschlossen.
 
Fundsachen:
Fundsachen können bei den Kassen abgegeben werden. Die Abholung ist in der Geschäftstelle der Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH, Heinrichstraße 4, möglich.

Kinder:
Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt insbesondere für Wasserflächen, alle Spielangebote etc. und geländebedingte Höhenunterschiede, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Die Benutzung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
 
Öffnungszeiten, Eingänge und Kassen, Infrastruktur:
Eingänge und Ausgänge der Landesgartenschau Aschersleben 2010 sind vom 24.04. bis 10.10.2010 täglich von 09.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
Der Betrieb der gesamten Infrastruktur (Kassen, Gastronomie, Ausstellungen, Gärtnermarkt, Besucherinfo etc.) erfolgt in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zutritt:
Der Zutritt in die eintrittspflichtigen Bereiche ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte (Tageskarte, Dauerkarte) gestattet. Eintrittskarten die gefälscht oder anderweitig manipuliert sind, werden von der Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH ersatzlos eingezogen. Diesbezüglich behält sich die Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.
Zusätzlich kann für besondere Veranstaltungen ein gesonderter Eintritt erhoben werden. Der Umtausch von bereits erworbenen Karten oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten wird nicht gewährt. Besuchern, denen gegenüber Hausverbot ausgesprochen worden ist bzw. wird, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten.

Dauerkarten:
Die Dauerkarten sind personenbezogen und nur in Verbindung mit dem Passbild und Personalausweis gültig. Das Passbild wird dabei fest mit der gültigen Dauerkarte verbunden. Manipulation an dieser Dauerkarte sowie am befestigten Passbild führen zur Entwertung dieser Dauerkarte.
Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch des Geländes der Landesgartenschau Aschersleben 2010 zu den üblichen Öffnungszeiten. Ausgenommen sind besonders ausgewiesene Sonderveranstaltungen mit separatem Eintritt sowie geschlossene Veranstaltungen.
Bei Verlust einer Dauerkarte wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 eine neue Dauerkarte ausgestellt. Die Dauerkarte ist mitzuführen und auf Verlangen von Mitarbeitern der Landesgartenschau Aschersleben 2010 sowie beauftragen Sicherheitsunternehmen vorzuzeigen.
Die persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum) werden beim Kauf einer Dauerkarte im Kassensystem hinterlegt. Diese Daten werden nicht an dritte Personen oder Institutionen weitergegeben und nach der Landesgartenschau vernichtet. Das gilt gleichermaßen für alle im Online-Shop abgefragten Daten; diese sind zusätzlich verschlüsselt und unterliegen den höchsten Ansprüchen des Datenschutzes. 

Tageskarte:
Die Tageseintrittskarten gelten für den einmaligen Besuch der Landesgartenschau. Die Tageskarte ist mitzuführen und auf Verlangen von Mitarbeitern der Landesgartenschau Aschersleben 2010 sowie beauftragen Sicherheitsunternehmen vorzuzeigen.

Wiedereintritt für Tageskartenbesitzer:
Mit der Tageskarte, beim erstmaligen Betreten des Geländes wird die Karte aktiviert,  können alle Bereiche der Landesgartenschau am Geltungstag jederzeit betreten werden.

Verbote/Gebote:
Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist untersagt. Gefährliche Gegenstände werden ersatzlos eingezogen. Bewaffnete Personen werden nicht eingelassen bzw. des Geländes verwiesen.
 
Der Verkauf und die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen auf dem Landesgartenschau-Gelände sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH verboten.
 
Jegliche Aufzeichnung in Bild und Ton auf dem Landesgartenschau-Gelände für gewerbliche Zwecke ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH gestattet.
Jeder Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Landesgartenschau von ihm Film- und Fernsehaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt und verbreitet werden, ohne das er hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

Das Baden in der EINE ist verboten. Personen, die in nüchternem oder angetrunkenem Zustand gegen dieses Verbot verstoßen, werden sofort des Geländes verwiesen. Besonders auf Kinder übt Wasser eine große Faszination aus. Deshalb sind sie besonders gefährdet und sollten von den Betreuungspersonen nie aus den Augen gelassen werden.

Das Rauchen im Landesgartenschaugelände ist nur an dafür ausgewiesenen Stellen möglich.
In allen Ausstellungsbereichen, insbesondere in der Blumenhalle herrscht absolutes Rauchverbot.

Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Mit Betreten des Gartenschaugeländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Preisliste anerkannt.
 
Wir wünschen Ihnen einen interessanten und erholsamen Tag und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.

Landesgartenschau Aschersleben 2010 GmbH